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Fachartikel
Freiwillige Versicherung

Keine Versicherung - keine Leistungen

Schmuckbild
Wer als Unternehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit Leistungen der BGN erhalten möchte, muss freiwillig BGN-versichert sein. Das heißt: Für Unternehmer ohne freiwillige BGN-Versicherung erbringt die BGN auch keine Leistungen. Eigentlich ist damit doch alles klar. Es gibt nun aber Fälle, da spielt das "Timing" von "noch versichert und nicht mehr versichert" ein Rolle.

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Geänderte Mindestversicherungssumme

Versicherungsschein
Ab 01.01.2009 beträgt die Mindestversicherungssumme für die Freiwillige Versicherung 25.200 EUR. Alle bestehenden Freiwilligen Versicherungen, deren Versicherungssummen unter diesem Betrag lagen, wurden automatisch auf die neue Mindestversicherungssumme umgestellt.

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Bäckermeister Günter Steiner hält große Stücke auf die BGN

Ich bin sehr zufrieden

Bäckerschnupfen und Bäckerasthma, außerdem zwei schwere Arbeitsunfälle: In Bäckermeister Günter Steiners Berufsleben kam es immer wieder knüppeldick. Dass der heute 60-Jährige trotz Berufskrankheit und gebliebener Verletzungsfolgen weiterhin jeden Tag gerne in seiner Backstube arbeitet, verdankt er auch der BGN.

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Nach schwerem Unfall

Mein Betrieb stand auf der Kippe

Die 2-Mann-Käserei hatte nach zwei Jahren Aufbauphase gerade Fahrt auf genommen, als ihr Inhaber Steffen Schultze auf einer Auslieferungsfahrt schwer verunglückte. Bis der junge Mann die Unfallfolgen, darunter ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, überstanden hatte, vergingen eineinhalb Jahre. In dieser Zeit standen sein Betrieb und damit seine Existenz auf der Kippe. Die Hilfe der BGN bewahrte Steffen Schultze vor dem Aus.

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Versicherung des Unternehmers

Äpfel mit Birnen

Die Versicherung des Unternehmers bei der BGN und die BGN-Mitgliedschaft des Betriebes sind zwei Paar Schuh. Das eine hat also mit dem anderen nichts zu tun. Somit hat auch der Wegfall der BGN-Pflichtversicherung für Unternehmer zum 31.12.2007 keinerlei Auswirkungen auf die Mitgliedschaft des Betriebes bei der BGN. In letzter Zeit ist es hier immer wieder zu Missverständnissen gekommen.

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Vorsicht Bauernfänger!

Anfang 2008 hat die BGN die Unternehmer­pflichtversicherung abgeschafft. Sie bietet den Unternehmern dafür eine freiwillige Versicherung an. Immer öfter melden seither Mitgliedsbetriebe Anrufe von Versicherungsvertretern die vorgeben, im Auftrag der BGN Versicherungen zu verkaufen. Diese Behauptung ist falsch! Richtig ist: Die BGN beauftragt keine Fremdfirmen mit dem Verkauf von Verträgen zur freiwilligen Versicherung. Unternehmer, die sich bei der BGN versichern wollen, schließen die Versicherung direkt bei der Berufsgenossenschaft ab.

 
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Letzte Änderung: 29.12.2011
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