Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
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Fragen + Antworten

FAQ »Versicherte Personen«

Wer ist versichert?

Bin ich als Unternehmer auch versichert?

Ist mein Ehepartner versichert?

Bin ich als Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH oder einer GmbH u. Co. KG bzw. als Komplementär oder Kommanditist einer KG versichert?

FAQ »Umfang der Versicherung«

Mit welcher Versicherungssumme bin ich versichert?

Was ist versichert?

Welche Leistungen erhalte ich im Versicherungsfall?

FAQ »Beitrag«

Wie errechnet sich der Beitrag bzw. Beitragsvorschuss?

Kann ich den Beitrag bzw. Beitragsvorschuss in Raten bezahlen?

Weshalb werden Säumniszuschläge oder Stundungszinsen erhoben?

Ich habe einen Saisonbetrieb, muss ich trotzdem für das ganze Jahr Beitrag für die freiwillige Versicherung zahlen?

Wann werden Beiträge und Beitragsvorschüsse zur Zahlung fällig?

Weshalb wurde ein Mindestbeitrag festgesetzt?

Muss ich den Beitrag auch zahlen, wenn ich Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlege?

Wie lautet die Bankverbindung der BGN, auf die ich die Versicherungsbeiträge überweisen kann?

FAQ »Versicherungsschein«

Warum hat meine Ehefrau/mein Ehemann keinen Versicherungsschein bekommen? Wie sieht es mit ihrem/ seinem Versicherungsschutz aus?

Woher kommt die angegebene Versicherungssumme?

Wofür ist die Versicherungssumme wichtig?

Kann ich eine andere Versicherungssumme wählen?

Warum gilt für meine Freiwillige Versicherung die Gefahrklasse 5,2 und wofür wird diese benötigt?

Wie und zu welchem Termin kann ich meine Freiwillige Versicherung kündigen?

FAQ »Aufhebungsbescheid«

Meine Versicherung wurde wegen Nichtzahlung von Beiträgen beendet, obwohl im beiliegenden Beitragsbescheid ein Guthaben aufgeführt ist. Wie kann das sein?

Warum habe ich den Aufhebungsbescheid für meine Freiwillige Versicherung erhalten?

Muss ich Beitrag zahlen, obwohl die Versicherung erloschen ist?

Was muss ich tun, wenn ich wieder unter Versicherungsschutz bei der BGN stehen möchte?

Stehe ich automatisch wieder unter Versicherungsschutz, wenn ich die rückständigen Beiträge gezahlt habe?

Was muss ich tun, wenn ich den Versicherungsbeitrag rechtzeitig überwiesen hatte und trotzdem einen Aufhebungsbescheid erhalten habe?

Ich hatte einen Teil der Beiträge gezahlt. Ist es richtig, dass dann die Versicherung auch erloschen ist?

Ich habe nie eine Mahnung für den rückständigen Beitrag bzw. Beitragsvorschuss erhalten. Ist der Aufhebungsbescheid trotzdem rechtmäßig?

Kann ich den mit dem Aufhebungsbescheid angeforderten Beitrag in Raten zahlen?

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Letzte Änderung: 23.04.2012
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