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Die Versicherung

Freiwillige Versicherung für Unternehmer & mitarbeitende Ehegatten bzw. Lebenspartner



Die Freiwillige Versicherung der BGN für Unternehmer ist kein Luxus, sondern ein starkes Stück Existenzsicherung. Zu günstigen Konditionen.

Die Freiwillige Versicherung bietet Ihnen eine umfassende und leistungsstarke Versorgung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit. Und sie sichert Ihre durch Unfall oder Berufskrankheit entstehenden finanziellen Risiken ab.

Im eigenen Interesse: BGN-versichert


Die eigene Arbeitskraft ist für Sie als Unternehmer das wichtigste Betriebskapital. Sie halten den Betrieb am Laufen, Sie tragen die Verantwortung. Oft unterstützt Sie Ihr Ehegatte oder Lebenspartner. Ein Arbeits- oder Wegeunfall, durch den Sie oder Ihr Ehegatte/ Lebenspartner längere Zeit ausfallen, kann existenzbedrohend sein. Die Kosten laufen weiter, während die Einnahmen zurückgehen oder ganz ausbleiben. Das gilt besonders im Kleinbetrieb, wo Unternehmer und Ehegatten/ Lebenspartner oft die einzigen oder nahezu einzigen Arbeitskräfte sind. Damit Sie erfolgreich arbeiten und unbeschwert leben können, sichern Sie sich und Ihren Ehegatten/ Lebenspartner für solche Fälle ab. Mit dem leistungsstarken System der BGN.

BGN-versichert
Arbeitsunfall, Wegeunfall & Berufskrankheit
Die freiwillige Versicherung sichert Sie bei allen betrieblichen Tätigkeiten gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen (Wege von und zur Arbeit) und Berufskrankheiten ab. Ohne Gesundheits-Check und ohne Haftungsobergrenze. Nur die Berufsgenossenschaft versichert Berufskrankheiten, private Versicherer nicht.

Auch Ihr Ehegatte/ Lebenspartner ist mit dabei
Ihr im Betrieb mitarbeitender Ehegatte/ Lebenspartner kann sich zu denselben Konditionen wie Sie als Unternehmer bei der BGN freiwillig versichern. Er/ Sie kommt dann auch in den Genuss aller nachfolgend beschriebenen Leistungen.

Voraussetzung für die freiwillige Versicherung: Ihr Ehegatte/ Lebenspartner arbeitet im Betrieb ohne Beschäftigungsverhältnis mit. Anders liegt der Fall, wenn Ehegatte bzw. Lebenspartner in einem echten Arbeitsverhältnis stehen. Dann sind sie nämlich wie alle angestellten Arbeitnehmer bei der BGN pflichtversichert.

Auch Personen, die in Kapital- und Personengesellschaften wie Unternehmer tätig sind, können sich bei der BGN freiwillig versichern. Ihre Ehegatten/ Lebenspartner aber nicht.

Damit Sie erfolgreich arbeiten und unbeschwert leben können, sichern Sie sich und Ihren Ehegatten/Lebenspartner für solche Fälle ab. Mit dem leistungsstarken System der BGN.

Info
Bei Fragen berät Sie gerne unser Service
Center »Mitglieder & Beitrag«.
Fon 0621 4456-6955
Fax 0621 4456-2007
 
 
Seiten-ID: 9030.22182
Letzte Änderung: 26.04.2011
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