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Freiwillige Versicherung
Sind Sie ausreichend abgesichert?
Unternehmer, ihre im Unternehmen ohne Beschäftigungsverhältnis mitarbeitenden Ehepartner und Personen, die in Kapital- und Personengesellschaften wie Unternehmer tätig werden, sind nicht automatisch bei der Berufsgenossenschaft versichert. Oftmals haben diese Personen aber keine oder keine ausreichende Versicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten und sind daher schlechter abgesichert als ihre Arbeitnehmer.
Der umfassende Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann durch eine private Unfallversicherung nur teilweise ersetzt werden.
Die BGN bietet deshalb für diese Personen eine Freiwillige Versicherung an. So können auch sie im Versicherungsfall vom breiten Leistungsangebot der gesetzlichen Unfallversicherung profitieren.
Eine Zusammenfassung der Vorteile einer Freiwilligen Versicherung bei der BGN finden Sie hier .
Um feststellen zu können, ob Sie eine Freiwillige Versicherung abschließen können, wählen Sie nachfolgend die auf Sie zutreffenden Aussagen aus.
Ich bin:
Einzel-Unternehmer
Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gesellschafter einer OHG
Komplementär einer KG
Kommanditist einer KG oder GmbH u. Co. KG
Kommanditist einer KG und gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH
Gesellschafter und/oder Geschäftsführer einer GmbH
oder einer GmbH u. Co. KG
Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft
im Unternehmen mittätiger Ehepartner ohne Arbeitsvertrag
im Unternehmen mittätiger Ehepartner mit Arbeitsvertrag
durch Bescheid der BGN von der Versicherungspflicht befreit
Seiten-ID: 8724.19949.0
Letzte Änderung: 28.01.2009


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